Schulordnung:
Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August folgenden Jahres. Die Aufnahme eines Schülers zu einem späteren Zeitpunkt ist nur nach Absprache mit dem Kursleiter zum Monatsbeginn möglich. Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate nach Vertragsbeginn.
Bei Erkrankung oder Verhinderung des Schülers besteht kein Anspruch auf Ersatz von ausgefallenen Unterrichtsstunden. Bei längerer Krankheit können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Unterrichtsstunden, die auf besondere Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt. Ausgenommen sind Unterrichtsstunden, an deren Erteilung der Lehrer aus unverschuldeten Gründen verhindert ist.
Ermäßigungen: Für Geschwister und für ein 2. Instrument gibt es 10 % Ermäßigung
Hinweis: In diesen Kursgebühren ist ein Jahreszuschuss des Förderkreises Musikschule Schliersee in Höhe von € 70 bereits verrechnet. Für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Marktgemeinde Schliersee haben, erhöht sich der Jahresbeitrag für Instrumental-Kurse um € 70,00
Auf eine bestimmte Gruppenstärke besteht kein Anspruch. Individuelle Wünsche werden nach Möglichkeiten berücksichtigt. Die Entscheidung trifft der jeweilige Kursleiter
Die Einteilung in die verschiedenen Gruppen erfolgt am 1. Unterrichtstag durch die Kursleiter. Dieser Termin im September wird noch vorab bekannt gegeben.
Unterrichtsorte: Für alle Instrumentalkurse in der ehemaligen Volksschule Schliersee (Erdgeschoss Mitte) bzw. in der Grundschule Neuhaus. Heimunterricht evtl. nach Absprache mit Musiklehrern.
Achtung: Die Instrumental-Kurse (Ausnahme Keyboard) finden in Koordination mit dem staatl. geprüften Musiklehrer Max Klein (Tel. 08026/58112) statt.
Die Kursgebühren werden in 12 monatlichen Raten direkt von den jeweiligen Lehrkräften per Lastschrift abgebucht.